Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Fahrzeugen: Vertragsschluss, Preise, Übergabe, Gewährleistung und Haftung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf gebrauchter und neuer Kraftfahrzeuge sowie über damit verbundene Leistungen zwischen der Autohaus Muster GmbH (nachfolgend „Verkäufer") und dem Kunden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Unterzeichnung einer verbindlichen Bestellung durch beide Vertragsparteien oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
(3) Alle Fahrzeuge stehen bis zum Vertragsschluss unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Angaben zu Verfügbarkeit, Ausstattung und Zustand werden laufend gepflegt, sind jedoch unverbindlich, bis sie ausdrücklich in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und – soweit nicht ausdrücklich als „Differenzbesteuert gemäß § 25 a UStG" gekennzeichnet – einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Kosten für Zulassung, Überführung, Wunschkennzeichen und Zubehör sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
(3) Der Kaufpreis ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – vollständig vor Übergabe des Fahrzeugs zu entrichten. Eine etwaige Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 4 Übergabe und Abnahme
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich am Geschäftssitz des Verkäufers. Eine Lieferung an eine abweichende Adresse ist nach gesonderter Vereinbarung gegen Kostenerstattung möglich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung abzunehmen.
(3) Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Unverbindliche Liefertermine sind Circa-Angaben.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
(2) Bis zum Eigentumsübergang verwahrt der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
§ 6 Gewährleistung / Sachmängelhaftung
(1) Für Neufahrzeuge gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten ab Übergabe.
(2) Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Sachmangels gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt (§ 476 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern ist die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen ausgeschlossen.
(3) Die Verkürzung bzw. der Ausschluss gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Übernahme einer Garantie.
(4) Übliche Verschleißerscheinungen entsprechend Alter und Laufleistung stellen keinen Sachmangel dar.
(5) Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Probefahrten
(1) Probefahrten sind nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie Personalausweises möglich.
(2) Für Schäden, die während der Probefahrt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Kunde. Für alle übrigen Fälle besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung, deren Höhe vor Fahrtantritt mitgeteilt wird.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Probefahrt.
§ 9 Inzahlungnahme
(1) Die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Der vereinbarte Ankaufswert setzt voraus, dass das Fahrzeug unfallfrei und in dem bei Besichtigung festgestellten Zustand übergeben wird.
(2) Der Kunde sichert zu, uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein und dass keine Rechte Dritter am Fahrzeug bestehen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026
Stand dieser Seite: 20.07.2026